FAQ – Häufige Fragen zu KFZ-Gutachten
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um Unfall-, Wert- und Oldtimergutachten in der Steiermark.
Wann benötige ich ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten benötigen Sie, wenn Sie einen Schaden korrekt, objektiv und
rechtssicher dokumentieren möchten – insbesondere bei einem
nicht verschuldeten Verkehrsunfall.
Nur mit einem unabhängigen Gutachten können Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert,
Restwert und eine mögliche Wertminderung gegenüber der gegnerischen Versicherung
vollständig geltend gemacht werden.
Was kostet ein Wertgutachten?
Das Honorar für ein Wertgutachten richtet sich nach Fahrzeugtyp, Zustand sowie dem
Umfang der Prüfung. Je nach Verwendungszweck (z. B. Versicherung, Verkauf oder Nachweis)
kann der erforderliche Zeit- und Dokumentationsaufwand unterschiedlich ausfallen.
Gerne informieren wir Sie vorab transparent über den Ablauf.
Das Honorar ergibt sich aus dem tatsächlichen Prüf- und Dokumentationsaufwand und wird entsprechend abgerechnet.
Wie läuft eine Oldtimerbewertung ab?
Bei einer Oldtimerbewertung prüfen wir ausführlich Zustand, Originalität, Historie,
Marktwert und technische Substanz Ihres Fahrzeugs.
Anschließend erhalten Sie ein detailliertes Wertgutachten inklusive
umfangreicher Fotodokumentation – geeignet für Versicherung, Verkauf,
Wertnachweis oder als Basis für Oldtimer- und Kaskoversicherungen.
Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung. In dringenden Fällen sind Express-Gutachten nach individueller Absprache möglich.
Übernimmt die Versicherung die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt die gegnerische Versicherung
in der Regel die Kosten des Sachverständigengutachtens.
Bei Kaskoschäden gelten die jeweiligen Bedingungen Ihrer eigenen Versicherung.
Kann die Begutachtung auch bei mir zu Hause oder am Arbeitsplatz stattfinden?
Ja – die Begutachtung kann direkt bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt erfolgen.
Je nach Entfernung können zusätzliche Fahrtkosten anfallen.
Bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall werden diese üblicherweise
von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wie läuft die Begutachtung ab?
1. Terminvereinbarung
2. Fahrzeugbesichtigung mit Fotodokumentation
3. Schadenaufnahme und technische Prüfung
4. Gutachtenerstellung nach Herstellervorgaben
5. Versand des Gutachtens per E-Mail (auf Wunsch auch in gedruckter Form)
Erstellen Sie auch Gutachten für Fahrräder und E-Bikes?
Ja – wir erstellen auch Gutachten für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs und Lastenräder.
Dazu zählen unter anderem Unfallgutachten, Schadensbewertungen sowie Wertgutachten
für Versicherungs- oder Nachweiszwecke.
Der Umfang der Begutachtung richtet sich nach Art des Schadens, Fahrzeugtyp und
dem erforderlichen Prüf- und Dokumentationsaufwand.
Erstellen Sie auch Gutachten für Motorräder, Transporter und Anhänger?
Ja – wir erstellen Gutachten für sämtliche KFZ-Arten, darunter Motorräder, Transporter, Anhänger, Wohnmobile und Sonderfahrzeuge.
Helfen Sie bei der Versicherungsabwicklung?
Ja – auf Wunsch übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherung und unterstützen
Sie bei allen Schritten der Schadensabwicklung.
(Hinweis: Keine Rechtsberatung.)
Entstehen mir als Geschädigter Kosten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Versicherung die Kosten des Sachverständigengutachtens. Für den Geschädigten entstehen dadurch in der Regel keine finanziellen Nachteile.
